Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich für alle Beziehungen zwischen der Aktiengesellschaft nach belgischem Recht Polytex (im Weiteren „Polytex“ genannt), geschäftsansässig in B-4700 Eupen, Industriestraße 15, eingetragen beim Registergericht Eupen (Banque Carrefour des Entreprises) unter der Nummer 0446.820.305 (RPM Eupen), oder ihren Niederlassungen und sämtlichen juristischen oder natürlichen Personen (die rechtsfähig sind), (im Weiteren der „Kunde“ genannt) unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Unterlagen des Kunden.Diese AGB gelten einschränkungs- und vorbehaltlos für sämtliche von Polytex insbesondere über ihre Internetseite durchgeführten Verkäufe und Vermietungen. Ihnen wird gegenüber den etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und auch wenn dieselben vorsehen, allein anwendbar zu sein, von Rechts wegen der Vorrang eingeräumt.Mit der Unterzeichnung eines Angebots, eines Vertrags oder einer Bestellung, die von Polytex stammen, erklärt der Kunde, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der ggf. damit verbundenen Sonderbedingungen Kenntnis genommen zu haben und sie vorbehaltlos zu bestätigen. Im Fall von Sonderbedingungen, die in ein Angebot von Polytex aufgenommen werden, gelten dieselben in Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.

 

  1. Die Auslösung einer Bestellung über die Polytex-Internetseite oder aufgrund aller sonstigen Mittel zieht die vorbehaltlose Bestätigung dieser AGB nach sich. Zu diesem Zweck erklärt der Kunde ausdrücklich, die Gesamtheit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen, indem er das Feld „Ich bestätige“ anlässlich der Auslösung der Bestellung ankreuzt. Polytex behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in diesem Fall die Bedingungen, die am Tag der Auslösung der Bestellung wirksam sind.
    Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit über die Polytex-Internetseite zugriffen werden. Sie gelten im Hinblick auf alle sonstigen Fassungen oder widersprüchlichen Dokumente vorrangig.Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB hat unter keinen Umständen einen Einfluss auf die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Nichtigkeit einer der Bestimmungen verhandeln Polytex und der Kunde im Rahmen der Möglichkeiten redlich und überzeugt, um die als nichtig betrachtete Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist dieser AGB Rechnung trägt.

 

  1. Ein Angebot von Polytex ist als unverbindlich und bis zur Bestätigung des Angebots durch den Kunden durch seine Unterschrift einzig als Aufforderung des Kunden zur Auslösung einer Bestellung zu betrachten (es sei denn, es werden anderslautende Vereinbarungen getroffen).Der Preis, die Beschreibung und die Merkmale der von Polytex angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen werden zur Information weitergegeben und können einvernehmlich geändert werden. Die Angebote verweisen unter Ausschluss aller zusätzlichen Elemente, die in der Folge einer Änderung der Bestellung durch den Kunden oder unvorhersehbarer Ereignisse erforderlich werden, einzig auf die Waren und/oder Dienstleistungen, die ausdrücklich benannt werden. Sämtliche Änderungen oder Hinzufügungen zu einer Bestellungen sind erst nach der schriftlichen Bestätigung beider Parteien insbesondere des Preises, der Zahlungsbedingungen, der Ausführungsfristen etc. gültig. Im Fall der auch teilweisen Stornierung einer Bestellung oder eines Einkaufs ist der Kunde unbeschadet des Rechts von Polytex, eine zusätzliche Entschädigung einzufordern, um den tatsächlich verursachten Schaden wie – und ohne dass diese Aufzählung Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – die Kosten der bestellten Waren – zu decken, zur Zahlung einer Entschädigung i. H. v. 15 % des stornierten Preises der Bestellung unter Berücksichtigung eines Mindestbetrags von 50 Euro verpflichtet. Im Fall der Stornierung durch Polytex aus einem anderen Grund als im Fall der höheren Gewalt ist dieselbe zur Zahlung einer gleichlautenden Entschädigung an den Kunden verpflichtet.Im Fall des Verkaufs, der außerhalb der Büroräume von Polytex (ihr Geschäftssitz oder ihre übrigen Betriebsstandorte) mit einem Verbraucher im Sinne des Gesetzes vom 6. April 2010 über die Marktgepflogenheiten und den Schutz der Verbraucher zustande gekommen ist, ist der Kunde berechtigt, Polytex per Einschreiben mit Rückschein entschädigungslos und ohne Verweis auf den Grund binnen einer Frist von vierzehn Kalendertagen ab der Unterzeichnung des Vertrags außerhalb der Büroräume des Unternehmens darüber zu informieren, dass er den Kauf widerruft. Die Überwachung einer Bestellung kann erfolgen:- entweder telefonisch unter der Nummer, die der Internetseite von Polytex zu entnehmen ist,
    – oder per E-Mail (einzig für Internet-Bestellungen): office@polytex.be

 

  1. Anlässlich der Ausführung einer Bestellung über die Internetseite von Polytex stellt sich das ID- und Bestätigungsverfahren wie folgt dar:Nach der Auswahl der gewünschten Waren ist es möglich, auf den Inhalt des Warenkorbs zuzugreifen, der die Gesamtheit der Waren umfasst. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, sich zu identifizieren. In diesem Rahmen verpflichtet sich der Kunde, Polytex genaue und zuverlässige Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihr ermöglichen, der Gesamtheit der vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Haftung von Polytex kann nicht geltend gemacht werden, sofern sich die vom Kunden übermittelten Informationen als unrichtig oder unvollständig erweisen. In diesem Rahmen oder im Fall des Zahlungsausfalls oder aller sonstigen Störungen auf dem Kundenkonto behält sich Polytex das Recht vor, die Bestellung ungültig zu machen und/oder aus dem Benutzerkonto des Kunden zu löschen. Die Identifikation des Kunden kann direkt nach der Auswahl der Waren oder über das Benutzerkonto (im Weiteren das „Konto“) erfolgen. Die Eröffnung eines Kontos schließt die Eingabe von zwei ID ein; eine E-Mail-Adresse und die Auswahl eines Passworts. Die ID jedes Kunden sind persönlich und vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf seine persönlichen Daten zuzugreifen, die er Polytex übermittelt hat, indem er eine einfache Anfrage an die nachstehende E-Mail-Adresse sendet: office@polytex.be.Nach der Auswahl der Waren und der Eingabe der Identifikationsdaten wählt der Kunde seine Zahlungsmodalitäten aus. Im Anschluss wird eine Übersicht über die Bestellung angezeigt, der vornehmlich Informationen über die Waren, die Preise sowie die Liefermodalitäten zu entnehmen sind. Darüber hinaus wird dem Kunden eine Bestellnummer zugewiesen. Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden ist dieselbe nach der Einzugsgenehmigung durch die Bank Gegenstand einer endgültigen Freigabe binnen einer Frist von maximal zehn (10) Tagen. In Ermangelung des Eingangs und der Bestätigung der Zahlung binnen einer Frist von zehn (10) Tagen betrachtet Polytex den Bestellvorgang automatisch als unterbrochen. Einzig die verbindliche Bestätigung der Bestellung verpflichtet Polytex auf vertraglicher Grundlage gegenüber dem Kunden. Die der Bestellung entsprechende Rechnung wird dem Kunden nach dem Versand der Waren auf dem Postweg zugesandt.

 

  1. Im Interesse der Garantie eines Höchstmaßes an Sicherheit anlässlich der Bestellung werden sämtliche Kreditkartenzahlungen mit einem spezifischen System gesichert.

 

  1. Die Ausführungsfrist sind als unverbindlich zu betrachten und umfassen eine Frist, die in Abhängigkeit von der Art der Waren 2 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen kann unter keinen Umständen die Zahlung irgendeiner Entschädigung an den Kunden nach sich ziehen, es sei denn, Polytex kann Arglist oder ein schwerwiegender Fehler nachgewiesen werden.Die etwaige Änderung der Bestellung/des Einkaufs zieht automatisch die Stornierung der eingangs vorgesehenen Ausführungsfristen nach sich. Polytex haftet nicht für etwaige Verzögerungen, die in der Folge des Ausfalls ihrer Zulieferer, des Kunden oder irgendeines Dritten verursacht werden. Sämtliche Umstände, die anlässlich der Erarbeitung des Angebots angemessen unvorhersehbar und unvermeidlich waren und die die Erfüllung des Vertrags aus administrativer, technischer, finanzieller oder anderer Sicht komplexer oder schwieriger machen als dies normalerweise der Fall war (beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Krieg, natürliche oder meteorlogische Umstände, Brand, Beschlagnahme, Verzug der Zulieferer, Krankheit, Personalmangel, Streik, Umstände in Verbindung mit der Organisation des Unternehmens, die Tatsache, dass der Kunde Polytex die für die Ausführung der Bestellung/des Einkaufs erforderlichen Informationen, Zugänge und/oder Prognosen (Maß, Größe, Farbe etc.) nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, werden als Fälle der höheren Gewalt betrachtet.Sie berechtigten die Parteien jeweils, von der anderen Partei in Schriftform die Berichtigung und/oder die Kündigung des Vertrags zu verlangen, ohne dass in diesem Zusammenhang eine Entschädigung fällig wird.

 

  1. Die im Angebot oder im Vertrags übernommenen Waren werden standardmäßig in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und Merkmalen, die dem neusten Katalog von Polytex zu entnehmen sind, sowie in Anlehnung an die diesbezüglich geltenden belgischen Rechtsvorschriften geliefert. Der Kunde verpflichtet sich, Polytex spätestens anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags oder eines Angebots über die spezifischen Anforderungen, gesetzlichen Bedingungen oder anderes zu unterrichten, denen die Waren gerecht werden müssen.Verlangt der Kunde nach der Unterzeichnung des Vertrags oder eines Angebots zusätzliche Spezifikationen, gesetzliche Anforderungen/Bedingungen oder anderes werden sämtliche Kosten und Schäden, die damit für Polytex verbinden sind, auf das Konto des Kunden umgelegt.Polytex ist berechtigt, alle erforderlichen technischen Änderungen auf Ebene der eingekauften/bestellten Waren, ihren Ausstattungselementen und/oder ihren Komponenten vorzunehmen, die erforderlich erscheinen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang irgendein Recht beanspruchen kann. Diese Zusatzelemente werden automatisch und unbeschränkt auf den Kunden umgelegt und gelten als vom Kunden bestätigt.Sind bestimmte Komponenten aus Gründen unabhängig vom Willen von Polytex nicht verfügbar, ist Polytex berechtigt, diese fehlenden Komponenten nach eigenem Ermessen gegen eine aus funktionaler Sicht gleichwertige Komponente einer anderen Marke zu ersetzen. Der etwaige Ersatz fehlender Produkte gegen aus funktionaler Sicht gleichwertige Produkte darf unter keinen Umständen eine Verringerung des Preises oder eine Auflösung des Vertrags mit sich bringen. Die etwaige Preissteigerung in Verbindung mit einem derartigen Ersatz ist nicht im Preis inbegriffen und kann auf den Kunden umgelegt werden, es sei denn, es werden ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen getroffen.

 

  1. Vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Bestimmungen erfolgt der Eingang und/oder die Lieferung der Waren durch Polytex jederzeit auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die etwaigen Abnahmekosten für die Waren werden jederzeit vom Kunden übernommen. Wird vereinbart, dass der Kunde die Waren abholt, ist derselbe verpflichtet, dieselben selbst und auf eigene Kosten zu den von Polytex vorgeschlagenen Zeiten und am von Polytex vorgegebenen Ort in Empfang zu nehmen. Holt der Kunde die Waren nicht binnen einer Frist von 5 Werktagen ab, ist er zur Zahlung einer wöchentlichen Lagerentschädigung i. H. v. 1 % des Rechnungsbetrags verpflichtet.

 

  1. Die Lieferungen können einzig in Belgien erfolgen. Einzig die Pakete, deren Lieferung in Form einer auf dem Postweg aufgegebenen Paketsendung erfolgen können – Gewicht geringer als dreißig Kilogramm (30 kg) und/oder eine Gesamtabmessung kleiner als ein Meter fünfzig (1,50 m) – können in ein Nachbarland gesendet werden. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden zum Zeitpunkt der Auslösung der Bestellung angegebene Adresse. Die Lieferungen können nicht am Wochenende oder an Feiertagen erfolgen. Die Lieferfristen gelten ab dem Folgetag der Kreditkartenzahlung vorbehaltlich ihrer Bestätigung. Vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarungen lauten die Liefergebühren wie folgt:- 4,95 € für die Lieferung zum Wohnort/Geschäftssitz (1 Lieferant).Im Fall von Bestellungen, deren Abholung vom Kunden direkt im Geschäft vereinbart wird, ganz gleich, ob diese Bestellungen im Geschäft oder über die Polytex-Internetseite aufgegeben wurden, werden dem Kunden keine Bearbeitungs- und Portogebühren in Rechnung gestellt.

 

  1. Die Gesamtheit der Lieferungen erfolgt über ein von Polytex ausgewähltes Transportunternehmen.Die Lieferung erfolgt vor der Wohnung/dem Geschäftssitz des Kunden oder am Fuß seines Gebäudes. Das Transportunternehmen übernimmt keine Beförderungsleistungen (insbesondere Lieferung in die Etage,..) oder Verlegungsleistungen (im Fall der Lieferung einer Matte). Der Kunde ist demgemäß ggf. verpflichtet, die Waren zu übernehmen, zwischenzulagern und zu verlegen.Das Transportunternehmen kontaktiert den Kunden direkt, um einen Liefertermin zu vereinbaren. An dieser Stelle soll darauf verwiesen werden, dass diese Lieferung von Montag bis Freitag zwischen 08.00 h und 18.00 h erfolgt und keine genaue Uhrzeit mitgeteilt werden kann, so dass der Termin für den Tag festgelegt wird.Einzig das Transportunternehmen ist berechtigt, über den für die Entladung geeignetsten Ort zu entscheiden. An dieser Stelle wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Lieferung an der Grundstücksgrenze erfolgt. Eine Entladung in der Höhe (beispielsweise auf Ebene einer Betonplatte) wird nicht gewährleistet.

    In der Annahme, dass die tatsächliche Gestaltung des Lieferorts die Entladung der Waren unmöglich macht, behält sich das Transportunternehmen das Recht vor, die Lieferung zu stornieren. Die Lieferkosten werden in diesem Fall vom Kunden übernommen, der verpflichtet ist, sich per E-Mail unter der Adresse office@polytex.be oder telefonisch unter der auf der Polytex-Internetseite angegebenen Adresse mit Polytex in Verbindung zu setzen, um neue Liefermodalitäten und nebst den damit verbundenen Kosten für die Bestellung zu vereinbaren.

    Im Fall der Abwesenheit zum Zeitpunkt der Lieferung wird im Briefkasten des Kunden eine Benachrichtigung hinterlassen. Derselbe ist in diesem Fall verpflichtet, sich direkt mit dem Transportunternehmen oder mit Polytex entweder per E-Mail unter der Adresse office@polytex.be,bzw. telefonisch unter der auf ihrer Internetseite angegebenen Telefonnummer in Verbindung zu setzen. Die Kosten für diese zweite Lieferung werden vom Kunden übernommen.

    Im Fall der Lieferung durch ein Transportunternehmen ist der Kunde anlässlich der Abnahme seiner Bestellung und vor der Abfahrt des Transportunternehmens verpflichtet, eine Prüfung sowohl der Übereinstimmung als auch der Menge der Waren durchzuführen. Der Kunde unterzeichnet zu diesem Zweck einen Liefer- oder Transportschein. Der Kunde ist berechtigt, die erforderlichen begründeten Vorbehalte gut leserlich und möglichst genau zu vermerken, sofern eine Störung nachgewiesen wird (Nichtübereinstimmung: Warenfehler, andere Farbe und/oder Abmessungen/Größe, Fehlbestände etc.). In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung des Pakets abzulehnen. Er ist ferner verpflichtet, seine Vorbehalte entweder per –Mail unter der nachstehenden Adresse office@polytex.be oder telefonisch unter der auf der Internetseite vermerkten Telefonnummer zu bestätigen, wobei auf die Nummer der betreffenden Bestellung zu verweisen ist.  Im Fall der nachgewiesenen Nichtübereinstimmung oder sofern sich Polytex aus Kulanzgründen bereit erklärt, die Ware zurückzunehmen, erfolgt der neuerliche Versand der betreffenden Waren in Abhängigkeit von den vorrätigen Beständen. In Ermangelung dessen veranlasst Polytex eine Stornierung der nicht verfügbaren Ware und ihre Erstattung. In Ermangelung von Vorbehalten oder im Fall unzureichender Vorbehalte behält sich Polytex das Recht vor, die Rücknahme, den Umtausch oder die Erstattung der Waren abzulehnen. Sobald der Kunde den Lieferschein ohne einen genauen Vorbehalt unterzeichnet hat, werden das Transportunternehmen und Polytex im Rahmen etwaiger Schäden, die im Verlauf des Liefervorgangs verursacht wurden, von ihrer Haftung befreit. In Ermangelung genauer Vorbehalte auf dem Lieferschein werden die Waren als normgerecht geliefert betrachtet.

 

  1. Im Fall der vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Waren wird der Kunde von Polytex kontaktiert. Im Fall der vollständigen Nichtverfügbarkeit wird die Bestellung automatisch storniert. Im Fall der teilweisen Nichtverfügbarkeit hat der Kunde die Möglichkeit, sich für die Abholung der verfügbaren Waren oder für die vollständige Stornierung der Bestellung zu entscheiden.

 

  1. Dem Verbraucher wird in Anlehnung an das belgische Gesetz vom 6. April 2010 über die marktüblichen Gepflogenheiten und den Verbraucherschutz auf die gelieferten Waren ab dem Datum der letzten Rechnung eine zweijährige Garantie der versteckten Mängel und Nichtübereinstimmungen gewährt. Etwaige Beanstandungen, die sich auf die Garantie versteckter Mängel oder die Nichtübereinstimmung stützen, sind Polytex unter Androhung der Rechtsverwirkung binnen einer Frist von drei Monaten nach ihrem Nachweis per Einschreiben zuzusenden.Nach der Beendigung der oben genannten Frist lehnt Polytex jedwede Beanstandungen aufgrund versteckter Mängel oder Nichtübereinstimmungen ab. Die Garantie verfällt im Fall der Verarbeitung, Änderung, Reparatur durch den Kunden oder einen Dritten bzw. im Fall eines Gebrauchs, der Belastung oder des Verschleißes der Waren, die als unsachgemäß oder außerordentlich betrachtet werden, im Fall von Schäden in Verbindung mit der höheren Gewalt oder der Nichteinhaltung der Anweisungen von Polytex in Verbindung mit der Benutzung und/oder Instandhaltung der Waren.Die Vorlage einer Beanstandung ist für den Kunden nicht mit dem Recht verbunden, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. Der Kunde ist zur Übernahme der in Verbindung mit einer unbegründeten Beanstandung anfallenden Kosten verpflichtet. Die Garantien, die Polytex dem Kunden gewährt, bleiben nach Ermessen von Polytex und gemäß ihrem eigenen Verständnis (teilweise oder vollständig) beschränkt: (i) auf den Ersatz oder (ii) auf die Reparatur der gelieferten Waren. Ist die Übernahme der oben genannten Garantie nach Meinung von Polytex nicht (mehr) möglich oder angemessen, hat der Kunde anstelle dessen Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend dem Höchstbetrag des Preises der Ware/des Teils, die/das Gegenstand einer Beeinträchtigung ist. In der Annahme, dass der Ersatz der Ware nicht möglich ist, ist der Verbraucher berechtigt, eine Preisminderung oder eine Stornierung des Verkaufs zu verlangen.Der Kunde bestätigt, dass Polytex nicht garantiert, dass die Waren den auf allen Territorien geltenden Rechtsvorschriften und Anforderungen gerecht werden, es sei denn, dies betrifft die Einhaltung der in Belgien vorherrschenden Rechtsvorschriften und Anforderungen.

 

  1. Vorbehaltlich der von Polytex gewährten Garantie, auf die mit der vorstehenden Bestimmung verwiesen wird, beschränkt sich die Haftung von Polytex auf den Wert der Rechnung für die gelieferten Ware. Auf jeden Fall beschränkt sich diese Haftung auf die von Rechts wegen zwingend vorgesehene Haftung.Polytex ist unter keinen Umständen verpflichtet, indirekte Schäden zu entschädigen (wie den Einkommensverlust oder Dritten verursachte Schäden, ohne dass diese Aufzählung Anspruch auf Vollständigkeit erhebt).Polytex haftet ferner nicht für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus einer Rechtshandlung des Kunden oder eines Dritten ergeben, ganz gleich, ob sie auf einen Fehler oder auf Fahrlässigkeit zurückgehen.Polytex kann darüber hinaus nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Informationen des Kunden zurückgehen (unter anderem im Hinblick auf die Wahl der Farben, die Abmessungen/Größen, die Schnitte). Die Haftung von Polytex wird jedoch im Fall von Arglist oder eines schwerwiegenden Fehlers, der auf Polytex, ihrer Erfüllungsgehilfen oder Vertreter zurückgeht, nicht beschränkt; dies gilt auch im Fall von Personenschäden, die dem Kunden aufgrund eines Fehlers oder der Fahrlässigkeit von Polytex verursacht werden.

 

  1. Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen und unter Ausschluss der per Internet ausgelösten Bestellungen werden die Angebote in Verbindung mit Bekleidung, Schuhen und Sicherheitsartikeln wie folgt in Rechnung gestellt:- eine Anzahlung i. H.v.50 % des Gesamtrechnungsbetrags wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots fällig,
    – der Restbetrag wird anlässlich der Lieferung beglichen.Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen und unter Ausschluss der Bestellungen, die per Internet ausgelöst wurden, werden die Angebote in Verbindung mit der Vermietung von Matten und Bekleidung wie folgt in Rechnung gestellt:- eine Anzahlung i. H.v.30 % des Gesamtrechnungsbetrags wird zum Zeitpunkt der Bestellung oder anlässlich ihrer Bestätigung fällig,
    – der Restbetrag bzw. 70 % des Gesamtbetrags der Bestellung wird anlässlich des Wareneingangs beglichen.

    Polytex behält sich darüber hinaus für Bestellungen mit einem Bestellwert i. H. v. mehr als 50 000 Euro zzgl. MwSt. das Recht vor, vom Kunden die Vorlage einer Bankbürgschaft zu verlangen, bevor die Erfüllung des Vertrags veranlasst wird.

 

  1. Die Preisangaben erfolgen in Euro und gelten netto inkl. Gebühren, MwSt. und Kosten, die ggf. vom Kunden zu übernehmen sind. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes vom 6. April 2010 gelten die Preisangaben hingegen inkl. MwSt.Der Ersatz einer fehlenden Ausrüstung durch eine Änderung, der Wechsel von Lieferanten sowie etwaige Währungsschwankungen, die Steigerung des Preises des Materials , der Ressourcen und der Rohstoffe, der Gehälter, der Lohnnebenkosten, der von den Behörden vorgeschriebenen Kosten und Gebühren, der Abgaben und Steuern, der Transportkosten, der Import- und Exportgebühren, der Versicherungsprämien während der Zeit zwischen der Bestellung und der Lieferung berechtigen Polytex, den vereinbarten Preis von Rechts wegen anteilmäßig zu erhöhen.

 

  1. Vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarungen werden sämtliche Polytex-Rechnungen vollständig und in bar ohne irgendwelche Abzüge und zum Rechnungstermin an den Geschäftssitz von Polytex überwiesen.Die Rechnungen können einzig per Einschreiben und binnen einer Frist von acht Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung mit Verweis auf das Ausstellungsdatum und die Rechnungsnummer nebst einer ausführlichen Begründung rechtmäßig angefochten werden.Der Betrag sämtlicher Rechnungen, die nicht zum Fälligkeitstermin beglichen wurden, wirft von Rechts wegen und ohne die vorherige Zusendung einer Mahnung Zinsen zum Basiszinssatz von 1 % pro Verzugsmonat ab, wobei jeder begonnene Monat als ein voller Monat berücksichtigt wird. Zudem werden die fällig gewordenen Beträge unbeschadet der Geltendmachung einer zusätzlichen Entschädigung durch Polytex zwecks Deckung des tatsächlich verursachten Schäden um die Beitreibungskosten von Polytex in Verbindung mit der Beitreibung der Schuld sowie um einen Betrag entsprechend 15 % des Rechnungsbetrags unter Berücksichtigung eines Minimums von fünfzig Euro (50,00 €) (zzgl. MwSt.). im Rahmen einer Pauschalentschädigung erhöht. Eine gleichlautende Pauschalentschädigung kann vom Kunden gegenüber Polytex geltend gemacht werden, sofern dieselbe ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und Polytex diesbezüglich im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bereits an anderer Stelle zur Zahlung einer Entschädigung an den Kunden verpflichtet war.Begleicht der Kunde eine oder mehrere Rechnungen von Polytex nicht, behält sich dieselbe das Recht vor, die Lieferung und die Erfüllung der Bestellung fristlos auszusetzen und die übrigen Bestellungen ohne die Zusendung einer Mahnung als storniert zu betrachten. Im Fall der Nichtbegleichung der Rechnungen zum Fälligkeitstermin werden sämtliche Rechnungen, auch wenn sie ihren Fälligkeitstermin noch nicht erreicht haben, fristlos fällig und die vereinbarten Zahlungsmodalitäten ungültig. Dieselbe Regel gilt auch im Fall des drohende Konkurses, der gerichtlichen oder vertraglichen Auflösung, der geplanten Umstrukturierung, der Zahlungseinstellung und im Fall sämtlicher Umstände, die auf die Insolvenz des Kunden hindeuten. Die vorbehaltlose teilweise oder vollständige Begleichung eines in Rechnung gestellten Betrags impliziert die Bestätigung der Rechnungen. Teilzahlungen sind unter Vorbehalt und ohne irgendeine Haftungsanerkennung jederzeit möglich und werden in erster Linie den Gerichtskosten und den fällig gewordenen Zinsen, der Vertragsstrafe und letztendlich der Begleichung des Hauptbetrags zugewiesen.

 

  1. Im Rahmen der Wareneinkäufe bei Polytex bleiben die Waren auch nach ihrer Lieferung und Benutzung bis zur vollständigen Begleichung des vom Kunden zu zahlenden Betrags (Hauptbetrag, Zinsen und Kosten) das Eigentum von Polytex. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Waren zu verkaufen oder zu verpfänden, die Eigentum von Polytex sind, solange der Preis nicht vollständig beglichen wurde. Im Fall der Nichteinhaltung dieses Verbots durch den Kunden ist derselbe zur Zahlung einer Pauschalentschädigung i. H.v.70 % des offenen Betrags verpflichtet. Unmittelbar nach der Lieferung der Waren durch Polytex an den Kunden haftet dieselbe vorbehaltlich des Eigentumsvorbehalts wie oben nicht mehr für etwaige Schäden oder den Diebstahl dieser Waren. Etwaige Streitfälle in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen sonstigen Sondervereinbarungen, die zwischen Polytex und dem Kunden geschlossen wurden, werden den zuständigen Gerichten im Amtsbezirk des Geschäftssitzes von Polytex angetragen.Es gilt das belgische Recht, und die Bestimmungen nach Artikel 1 bis 4 (inklusive) sowie 40, 89 bis 101 (inklusive) des Wiener Übereinkommens werden ausgeschlossen.
  2. POLYTEX als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher
    POLYTEX respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und aller Personen, über deren persönliche Daten POLYTEX möglicherweise verfügt.
    Die Art und Weise, in der POLYTEX personenbezogene Daten sammelt und verwendet, wird durch die belgische Gesetzgebung geregelt, insbesondere durch die Europäische Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Allgemeine Verordnung über den Datenschutz, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist – die „RGPD“). POLYTEX bestätigt, dass jede Verarbeitung der persönlichen Daten der Kunden und der betroffenen Personen im Allgemeinen der oben genannten Verordnung entspricht.
    Wenn Sie die Dienste von POLYTEX abonnieren, können daher die folgenden persönlichen Daten erfasst werden:
    – Name
    – Vorname
    – E-Mail-Adresse
    – Telefonnummer (Festnetz/Mobiltelefon)
    – Alle anderen persönlichen Daten, die POLYTEX freiwillig übermittelt werden (z.B. bei Korrespondenz)Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten beruht auf
    – das legitime Interesse von POLYTEX;
    – eine rechtliche Verpflichtung und/oder die Ausführung eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags und/oder eine vom Kunden oder von POLYTEX eingegangene Verpflichtung;
    – oder auf die Zustimmung des Kunden, wenn eine solche Zustimmung einzuholen ist.

    Im letzteren Fall wird der Kunde vor der gewünschten Verarbeitung von Personendaten ausdrücklich um seine Zustimmung gebeten.
    POLYTEX gibt die persönlichen Daten nicht an Dritte weiter, ausser wenn dies im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen und deren Optimierung (wie z.B. die Erstellung einer Rechnung, eines Zufriedenheitsfragebogens für interne statistische Zwecke usw.) notwendig ist. In diesem Zusammenhang können personenbezogene Daten möglicherweise Zahlungspartnern, Softwareanbietern, Cloud-Partnern, Transportpartnern, externen IT-Beratern, Versicherungsgesellschaften, Dienstleistungsanbietern und allen anderen Geschäftspartnern, die POLYTEX im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen nutzt, öffentlich zugänglich gemacht werden.
    Sollte es für POLYTEX in diesem Zusammenhang jedoch notwendig sein, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, so ist der betreffende Dritte verpflichtet, diese personenbezogenen Daten im Einklang mit den von der RGPD auferlegten Verpflichtungen zu verwenden.

  3. POLYTEX als UnterauftragnehmerIst POLYTEX im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen der Unterlieferant der personenbezogenen Daten, obliegt es dem Kunden, mit POLYTEX einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterzeichnen.
    POLYTEX bewahrt die persönlichen Daten für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Beendigung der Dienste auf. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unverzüglich vernichtet. Die Löschung oder Vernichtung der Daten zieht eine Freistellung von der Haftung von POLYTEX im Falle eines Anspruchs oder Schadens durch den Kunden, einen Betroffenen oder einen anderen Dritten nach sich, außer im Falle von Betrug oder grober Fahrlässigkeit seitens POLYTEX.
  4. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung sind für alle Streitigkeiten, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jede andere zwischen POLYTEX und dem Kunden abgeschlossene Sondervereinbarung betreffen, ausschließlich die zuständigen Gerichte des Bezirks zuständig, in dem POLYTEX seinen Sitz hat.
    Es gilt belgisches Recht, Artikel 1 bis 4 (einschließlich), 40 und 89 bis 101 (einschließlich) des Wiener Übereinkommens.